Betreuung in separaten Räumlichkeiten

Betreuung in privaten, aber separaten Räumlichkeiten

Eine KTPP, die alleine arbeitet erhält eine Pflegeerlaubnis für max. 5 Kinder gleichzeitig. Durch das Splitten der Plätze (Teilzeitplätze, Sharing eines Betreuungsplatzes) sind max. 8 Verträge möglich. In der privaten Wohnung/Haus stehen separate Räumlichkeiten in kindgerechter, altersgemäßer Ausstattung zur Verfügung. Die Abnahme der Räumlichkeiten erfolgt durch das örtliche Jugendamt.

Die KTPP übt eine selbständige Tätigkeit aus. Das finanzielle Risiko der Auslastung wird versucht über Wartelistenführung zu minimieren. Das Splitten der Plätze ist möglich (Teilzeitplätze, Sharing eines Betreuungsplatzes). Unterschiedliche Betreuungszeitfenster (Blockzeiten, Kernzeiten, Randzeitenbetreuung, Wochenendbetreuung, Übernachtungen) können angeboten werden. Darüber hinaus ist noch eine Mitbetreuung in der Familie als „Geschwisterkind“ möglich.

Eltern sind nur eingeschränkt weisungsbefugt, individuelle Vorstellungen müssen in Form eines Betreuungsvertrages vorab geklärt werden.