Betreuung in priv. Wohnräumen mit Familienanschluss

Betreuung in privaten Wohnräumen mit Familienanschluss

Eine KTPP, die alleine arbeitet erhält eine Pflegeerlaubnis für max. 5 Kinder gleichzeitig. Durch splitten der Plätze (Teilzeitplätze, Sharing eines Betreuungsplatzes) sind max. 8 Verträge möglich. In der privaten Wohnung sollte eine kindgerechte, altersgemäße Ausstattung vorhanden sein. Die Abnahme der Räumlichkeiten erfolgt durch das örtliche Jugendamt.

Die KTPP bietet in der Betreuungszeit einen auf das Tageskind und die Familie abgestimmten Tagesablauf an. Hier nehmen die Kinder nicht nur an einer individuellen Tagespflegesituation teil, sondern auch am ganz privaten Alltag der KTPP. Die Betreuung erfolgt in der Tagespflegefamilie mit „Geschwistern“ und evtl. Haustieren der Familie. Die Sozialkontakte werden erfahrbar gemacht, dadurch ist die Bandbreite des Kennenlernen(s) vielfältiger Familienstrukturen für das Tageskind erlebbar.

Die KTPP übt eine selbständige Tätigkeit aus. Das finanzielles Risiko (Platzvergabe, -belegung, Splitten der Plätze ….) wird versucht über Wartelistenführung zu minimieren. Individuellere Betreuungszeitfenster möglich (Randzeitenbetreuung, Übernachtungen, Wochenendbetreuung,…)

Eltern sind nur eingeschränkt weisungsbefugt, individuelle Vorstellungen müssen in Form eines Betreuungsvertrages vorab geklärt werden.