Eine KTPP, die alleine arbeitet erhält durch den Kinderpädagogischen Dienst eine Pflegeerlaubnis für max. 5 Kinder gleichzeitig, durch Splitten der Plätze (Teilzeitplätze, Sharing eines Betreuungsplatzes) sind max. 8 Verträge möglich. Die Abnahme der Räumlichkeiten erfolgt durch das örtliche Jugendamt.
In der Wochenbetreuung werden unterschiedliche Betreuungszeitfenster (Blockzeiten, Kernzeiten, Randzeitenbetreuung) angeboten.
Eltern sind nur eingeschränkt weisungsbefugt, die individuellen Vorstellungen müssen in Form eines Betreuungsvertrages vorab geklärt werden.
Das finanzielle Risiko der Belegung liegt ausschließlich bei der KTPP.