Betreuung in betrieblicher Tagespflege

Eine KTPP kann in ihrer Tagespflegestelle Belegplätze für eine Firma/soziale Einrichtung anbieten oder die Tagespflegestelle kann in den Räumlichkeiten der Firma/soziale Einrichtung eingerichtet werden. Die Abnahme der Räumlichkeiten erfolgt durch das örtliche Jugendamt.

Das Unternehmen oder die KTPP kann Träger und damit Antragsteller und Mittelempfänger für öffentliche Zuschüsse sein.

Die KTPP ist nur weisungsgebunden in einem Angestelltenverhältnis, ansonsten kann sie eine flexible Belegung und Platzsharing mit max. 5 Kindern gleichzeitig anbieten. Die KTPP übt dann eine selbständige Tätigkeit aus.

Die individuellen Vorstellungen der Eltern müssen in Form eines Betreuungsvertrages vorab geklärt werden.

Finanzierung von Belegplätzen kann mit den teilnehmenden Firmen / sozialen Einrichtungen frei verhandelt werden.