Betreuung mit max. 9 Kindern
Zwei KTPPen, die in einem Pflegenest zusammen arbeiten können die Pflegerlaubnis für insgesamt neun Tageskinder erhalten. Die Abnahme der Räumlichkeiten erfolgt durch das örtliche Jugendamt.
Aufgrund der Pflegeerlaubnis ist jedes Tagespflegekind einer KTPP zugeordnet.
Ein Splitten der Plätze (Teilzeitplätze, Sharing eines Betreuungsplatzes) ist derzeit in Oberhausen in dieser Betreuungsform nicht möglich.
Das finanzielle Risiko der laufenden Kosten (Miete, Nebenkosten, Spielzeug, ….) und der Belegung tragen die KTPPen gemeinsam. Es wird versucht über Wartelistenführung das Risiko zu minimieren.
Vermögenswerte, die gemeinsam angeschafft werden sind als gesamthändisches Vermögen gebunden. Rechtsform: Gemeinschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Alle Entscheidungen können nur gemeinsam getroffen werden.
Die KTPPen benötigen eine spezielle Versicherung für das Pflegenestinventar. Darüber hinaus müssen Brandschutzsicherungsmaßnahmen und Hygienevorschriften (HACCP) eingehalten werden.
Es werden unterschiedliche Betreuungszeitfenster (Blockzeiten, Kernzeiten) angeboten. Wochenbetreuung von Mo bis Fr, nach Absprache ist auch eine Randzeitenbetreuung möglich.
Eltern sind nur eingeschränkt weisungsbefugt, die individuellen Vorstellungen müssen in Form eines Betreuungsvertrages vorab geklärt werden.