Betreuung im Haushalt der Eltern

Die Kindertagespflegeperson ( KTPP ), die in der Wohnung der Eltern betreut, ist als Angestellte entweder über Haushalt-Scheck bei der Knappschaft an zu melden oder über die Steuerkarte zu beschäftigen. Daraus ergibt sich eine Weisungsbefugnis der Eltern gegenüber der KTPP, da diese als Arbeitgeber fungieren.

Kinder können mit ihren Geschwistern gemeinsam in ihrer gewohnten Umgebung betreut werden, sodass bestehende Sozialkontakte erhalten bleiben können.

Nach Absprache sind haushaltsnahe Dienstleistungen und die Übernahme von offiziellen Terminen (Schule, Arzt, Therapien…) möglich.