Versicherungen

Versicherungen

Bei der Haftpflichtversicherung ist zu beachten, dass Kinder unter sieben Jahren für angerichtete Schäden nicht verantwortlich sind. Betreuungspersonen sind in den Fällen versichert, in denen sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und so den Schaden ermöglichten.

Tageseltern können eine spezielle Haftpflichtversicherung
selbst abschließen oder eine bestehende private Haftpflichtversicherung entsprechend aufstocken.

Tageskinder, die in einer von der Kindertagespflegebörse anerkannte Kindertagespflegestelle betreut werden, sind über die Landesunfallkasse unfallversichert für die Dauer des Aufenthaltes bei der Tagesmutter sowie auf dem Hin- und Rückweg.

Termine

März 2017
M D M D F S S
     
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

1 Kommentar

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


*